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Quelle: https://www.e-recht24.de
Flughafenparkplatz-Stuttgart wurde im Jahr 2017 geründet
Inhaber ist: Gabriela Popa
Alle natürlichen und juristischen Personen, die über 18 Jahre alt bzw. deren handlungsberechtigte Personen und uneingeschränkt geschäftsfähig sind, haben die Möglichkeit unseren Service zu buchen. Die Zahlung für unseren Service ist bis eine Woche vor Abflug per Überweisung, oder am Abflugtag in bar zu leisten. Mit der Buchungsbestätigung bzw. Zahlung gehen sie einen Dienstleistungsvertrag mit Flughafenparkplatz-Stuttgart ein. Mit der Buchung und/ oder Zahlung erkennt der Kunde unsere AGB an. Ändern sich ihre Daten nach Kontaktaufnahme vor dem Abflug, so sind sie verpflichtet uns dies unverzüglich mitzuteilen.
Der Vertragsgegenstand beinhaltet den Hin- und Rücktransport des PKW zum Parkplatz Flughafen Stuttgart und die Unterbringung des Kraftfahrzeugs zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen. Die Fahrzeuge werden entweder auf unserem sowie Ausweichplätzen geparkt. Flughafenparkplatz-Stuttgart übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Kunden eingebrachten Gegenstände. Der Kunde berechtigt Flughafenparkplatz-Stuttgart zum Zwecke der Kfz-Überführung mit dessen Fahrzeug bis zum genannten Parkplatz/ Parkhaus vom Stuttgarter Flughafen und bei Abholung wieder zurückzufahren. Für ggf. dazu gebuchte Zusatzservices wird Flughafenparkplatz-Stuttgart berechtigt, z.B. zur Tankstelle oder Waschstraße zu fahren. Flughafenparkplatz-Stuttgart schließt zudem eine Versicherung für den oben genannten Weg ab .Weitere Fahrten sind nicht zulässig.
Die Übergabe des Fahrzeugs wird schriftlich vereinbart und durch Unterschrift bestätigt. Der Fahrzeugführer bestätigt, dass dieser zum Führen des s Fahrzeugs berechtigt und dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und werden bei der Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilt. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, und werden von Flughafenparkplatz-Stuttgart ausgewiesen. Die Preise sind im Internet tagesaktuell abzulesen.
Im Vorfeld ist mit der Disposition Kontakt aufzunehmen, um den Termin abzusprechen. Hierbei werden ihre Daten aufgenommen. ( d. h. Name, Anschrift, Email oder Tel.-Nr., sowie die Flugdaten, Kfz-Kennzeichen, Typ und Farbe des Fahrzeugs, wie auch die Kasko/ Haftpflichtversicherung bei welcher das Fahrzeug versichert ist). Es ist weiterhin eine Mobilfunk-Nummer anzugeben unter der sie unterwegs zu erreichen sind. Schalten sie das Mobiltelefon unbedingt sofort bei Rückankunft am Flughafen ein. Die Terminbuchung wird mit Auftragsbestätigung verbindlich. Der Kunde muss die Auftragsbestätigung prüfen und Flughafenparkplatz-Stuttgart eine Lesebestätigung zukommen lassen. Sollten Änderungen eintreten, sind diese unverzüglich an Flughafenparkplatz-Stuttgart weiterzugeben. Sollten durch verfrühtes Eintreffen des Kunden am Flughafen Parkgebühren entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen. Wenn ein Kunde ohne vorherige Stornierung der Buchung zur Übergabe nicht erscheint, hat dieser die gesamten Servicegebühren an Flughafenparkplatz-Stuttgart zu entrichten. Bei Rückankunft muss das Fahrzeug zum vereinbarten Termin vom Kunden entgegengenommen werden, es sei denn der Kunde hat aufgrund von Änderung des Flugplans einen neuen Termin mit Flughafenparkplatz-Stuttgart vereinbart. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Flughafenparkplatz-Stuttgart berechtigt das Fahrzeug des Kunden im Parkhaus am Flughafen zu parken. Die Gebühr dafür trägt der Kunde. Bei Rückkehr ist nach Erhalt ihres Gepäcks sofort mit Flughafenparkplatz-Stuttgart Kontakt aufzunehmen. Sollte der Kunde nach der Landung sein Gepäck nicht binnen 1 Stunde erhalten haben, muss dieser den Fahrer telefonisch darüber informieren. In diesem Fall kann es zu Wartezeiten für den Kunden kommen und es können weitere Parkgebühren entstehen, die vom Kunden zu tragen sind.
Zwei Optionen gelten nachfolgend für den Parkplatz, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird eine nicht wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt, beschränkt sich die Haftung von Flughafenparkplatz-Stuttgart auf den vorhersehbaren, vom Nutzer nachzuweisenden Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Vom Haftungsausschluss unberührt bleibt die Haftung von Flughafenparkplatz-Stuttgart wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von Flughafenparkplatz-Stuttgart verschuldete, wird ausgeschlossen. Sollten Schäden, die der Haftpflicht des Fahrzeughalters unterliegen, am Fahrzeug auftreten, so gehen diese auf den Fahrzeughalter über. Flughafenparkplatz-Stuttgart übernimmt keine Haftung bei Hagelschäden und sonstigen Unwetterschäden. Haftpflichtschäden beim Unfallgegner werden nur über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters abgewickelt. Bei inkorrekten Angaben zum Fahrzeugversicherungsschutz übernimmt Flughafenparkplatz-Stuttgart generell keine Haftung. Weiterhin schließt Flughafenparkplatz-Stuttgart die Haftung für inkorrekte Buchungsbestätigungen aus, da die Buchungsbestätigung vom Kunden auf Richtigkeit über prüft werden muss. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Flughafenparkplatz-Stuttgart nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Hauptpflicht). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
b) bei Personenschäden,
c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben, und
d) nach dem Produkthaftungsgesetz.
Flughafenparkplatz-Stuttgart haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl. Ebenso übernimmt Flughafenparkplatz-Stuttgart keine Haftung für kleine Kratzer und geringe Lackschäden/ Steinschläge , Dellen , Felgen oder Reifenschäden, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Es wird jedoch bei Übergabe ein Übergabeprotokoll verfasst, welches jedoch nicht zur Folge hat, dass die oben genannte Klausel hierdurch ausgeschlossen wird. Dieses dient lediglich der Feststellung des Allgemeinzustandes des Fahrzeugs. Sollte ein Fahrzeug Startprobleme haben, ist der Kunde verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu treffen. Für technische oder mechanische Defekte eines Fahrzeuges nach Fahrzeugabgabe oder vor Fahrzeugrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine erforderliche Reparatur übernimmt der Kunde. Flughafenparkplatz-Stuttgart haftet nicht für daraus resultierende Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien fahrunfähig sind, können ggf. von Flughafenparkplatz-Stuttgart durch Starthilfe in Gang gesetzt werden. Es besteht aber kein Anspruch darauf, und es besteht auch keine Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit bzw. Batteriewechsel. Flughafenparkplatz-Stuttgart haftet generell nicht für Schäden die durch Fremdeinwirkung auf dem Parkplatz auftreten.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Esslingen am Neckar.
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Flughafenparkplatz-Stuttgart auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Flughafenparkplatz-Stuttgart selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung unserer Datenschutzerklärung, des Bundesdatenschutz-Gesetzes(BDSG), des Telemediengesetzes (TMG).
Der Kunde sowie auch Flughafenparkplatz-Stuttgart können ihre Vertragserklärung bis 48 Std. vor Abflug ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf des Kunden ist zu richten an:
Flughafenparkplatz-Stuttgart
Gabriela Popa
Gastäckerstr. 16
70794 Filderstadt
info@flughafenparkplatz-stuttgart.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Flughafenparkplatz-Stuttgart behält sich vor eine Rücktrittsgebühr vom Kunden einzubehalten, die sich wie folgt darstellt: bis 48 Std. vor Abreise kostenfrei, danach wird eine Rücktrittspauschale von 15,00 EUR erhoben. Liegt keine Stornierung vor und der Termin wird vom Kunden nicht wahrgenommen, wird der Gesamtbetrag fällig. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit dem Empfang des Widerrufs bzw. Rücktritts.
[Ende der Widerrufsbelehrung]
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